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Freiwillige berufliche
Vorsorge (Säule 2b)
Steuerbegünstige Vorsorgepläne
Selbständigerwerbende Landwirte und mitarbeitende Familienmitglieder mit eigenem Erwerbseinkommen können bei der Agrisano Prevos steuerbegünstigte Vorsorgepläne im Rahmen der freiwilligen beruflichen Vorsorge (Säule 2b) abschliessen (Vertrag U0681).
Ihre Vorteile
Risikovorsorge
Die Sicherung des Existenzbedarfs bei Invalidität und Tod erfolgt über die AHV/IV (1. Säule). Mit einem Vorsorgeplan der Agrisano Prevos in der freiwilligen beruflichen Vorsorge (Säule 2b), kann die Weiterführung der gewohnten Lebenshaltung sichergestellt werden.
Altersvorsorge
Neben der AHV-Altersrente stellt auch der Aufbau eines gut funktionierenden Landwirtschaftsbetriebes einen wichtigen Teil der Altersvorsorge dar (Erlös bei der Hofübergabe, Wohnrecht, Naturallieferungen etc.). Sind die finanziellen Mittel vorhanden, ist in vielen Fällen der Aufbau einer zusätzlichen Altersvorsorge bei Agrisano Prevos im Rahmen der Säule 2b sinnvoll und steuerlich vorteilhaft.
Mitarbeitende Familienmitglieder
Dazu gehören die Familienmitglieder des Betriebsleiters, die im landwirtschaftlichen Betrieb mitarbeiten:
- Ehegatte
- Verwandte in auf- und absteigender Linie: Eltern, Grosseltern sowie Kinder (auch adoptierte Kinder) und Enkel
- Schwiegersöhne und -töchter (ebenso Stiefsöhne und -töchter) die voraussichtlich den Betrieb zur Selbstbewirtschaftung übernehmen werden.
Versicherungstechnisch als familienfremde Angestellte gelten jedoch Söhne und Töchter während eines Heimlehrjahres oder einer Nachholbildung auf dem elterlichen Hof sowie alle Personen, die bei einer juristischen Person (AG, GmbH, Genossenschaft, Verein, Stiftung) angestellt sind.
Familienfremde Angestellte in der Landwirtschaft können grundsätzlich über die Globalversicherung versichert werden.
Den Vorsorgeausweis verstehen
Der Vorsorgeausweis gibt einen aktuellen Überblick über das angesparte Kapital und die voraussichtlichen Leistungen bei Pensionierung, Invalidität oder im Todesfall. Jedes Jahr im Mai erhalten alle Versicherten, die im Rahmen der freiwilligen beruflichen Vorsorge (Säule 2b) bei der Agrisano Prevos eine Altersvorsorge unterhalten, ihren persönlichen Versicherungsausweis per 01.01. des laufenden Jahres.
Der Ausweis ist ein unverbindliches Informationsschriftstück über die zu einem bestimmten Stichtag versicherten Leistungen. Er ist kein «Inhaberpapier» wie zum Beispiel eine Police einer Lebensversicherung und legitimiert den Besitzer des Ausweises nicht zum Bezug beziehungsweise zur Anspruchsberechtigung der darin enthaltenen Leistungen.
Für Beiträge, Fälligkeit von Leistungen und Anspruchsberechtigungen gelten ausschliesslich die Bestimmungen im massgebenden Vorsorgereglement.