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Unfallversicherung
Der Arbeitgeber muss seine familienfremden Angestellten bei einer Unfallversicherung gemäss UVG versichern.
Die Unfallversicherung versichert neben Pflegeleistungen und Heilungskosten auch Taggeldleistungen bei unfallbedingter Arbeitsunfähigkeit sowie Rentenleistungen bei unfallbedingter Erwerbsunfähigkeit oder im Todesfall.
Die Prämie für Nichtberufsunfälle kann dem Arbeitnehmer vom Lohn abgezogen werden.