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Abredeversicherung
Mit der Abredeversicherung können Arbeitnehmende, die keine neue Anstellung oder keinen Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung haben, die obligatorische Unfallversicherung nach UVG um bis zu 6 Monate verlängern. Voraussetzung ist, dass die/der Arbeitnehmende mindestens 8 Stunden pro Woche bei einem Arbeitgeber tätig war.
Die Prämie beträgt CHF 40.- für jeden ganzen oder angebrochenen Monat. Sie muss spätestens an dem Tag bezahlt werden, an dem die Nichtberufsunfallversicherung endet. Zu beachten ist, dass im Fall einer vorzeitigen Beendigung der Versicherung, die bereits bezahlten Prämien nicht zurückerstattet werden. Es empfiehlt sich daher, die Abredeversicherung nur für die sicher benötigte Zeitdauer abzuschliessen (Mindestlaufzeit: 1 Monat). Bei Bedarf kann sie monatlich bis zum Maximum von sechs aufeinanderfolgenden Monaten verlängert werden. Weitere Informationen zur Abredeversicherung finden Sie in unserem Merkblatt (siehe unten).
Bitte füllen Sie das nachstehende Formular aus, um die Abredeversicherung abzuschliessen. Für Auskünfte stehen wir gerne zur Verfügung unter 056 461 73 05 oder info.uvg@agrisano.ch.
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