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Anpassungen bei den Sozialversicherungen ab 2025
26.09.2024
In der Schweiz gibt es ein engmaschiges Netz von Sozialversicherungen, die zum Beispiel Renten, Erwerbsersatz und Familienzulagen ausrichten oder Kosten bei Krankheit und Unfall tragen.
Die AHV/IV-Renten werden per 2025 der aktuellen Preis- und Lohnentwicklung angeglichen und um 2,9 % erhöht. Der Bundesrat hatte diese Renten das letzte Mal im Jahr 2023 angepasst. Die monatliche Vollrente (mit voller Beitragsdauer) wird im Minimum CHF 1'260 (heute CHF 1'225) und im Maximum CHF 2'520 (heute CHF 2'450) betragen. Zu beachten ist, dass die 13. AHV-Altersrente erst ab 2026 zum Tragen kommt. Der jährliche AHV/IV/EO-Mindestbeitrag wird von CHF 514 auf CHF 530 erhöht.
Zweite und dritte Säule
Die Anpassung der AHV/IV-Renten hat auch Auswirkungen auf die berufliche Vorsorge (2. Säule) der familienfremden Angestellten. Wird die BVG-Eintrittsschwelle erreicht (bei einem unterjährigen Anstellungsverhältnis pro rata), entspricht die AHV-Lohnsumme minus dem Koordinationsabzug dem in der Pensionskasse versicherten Lohn. Die jährliche BVG-Eintrittsschwelle wird CHF 22'680 (heute CHF 22'050) und der Koordinationsabzug CHF 26'460 (heute CHF 25'725) betragen. Der minimal koordinierte BVG-Lohn wird sich auf CHF 3'780 (heute CHF 3‘675) belaufen. Im Rahmen der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) wird sich der maximal erlaubte Steuerabzug wie folgt ändern: Für Personen, die einer zweiten Säule angeschlossen sind, wird er maximal CHF 7'258 (heute CHF 7‘056) betragen. Für Personen ohne zweite Säule wird er maximal 20 % des AHV-Nettoeinkommens bis max. CHF 36'288 (heute CHF 35‘280) betragen.
Familienzulagen und Ergänzungsleistungen
Die Mindestansätze der nichtlandwirtschaftlichen und der landwirtschaftlichen Familienzulagen werden ebenfalls per 2025 erhöht. In den Kantonen, welche die Familienzulagen seit 2009 bereits erhöht haben oder höhere Zulagen als die bundesrechtlichen Mindestansätze ausrichten, sind andere oder keine Anpassungen zu erwarten. In der Landwirtschaft werden die monatlichen Kinderzulagen von CHF 200 auf CHF 215 und die monatlichen Ausbildungszulagen von CHF 250 auf CHF 268 angehoben. Im Berggebiet werden zudem noch Zuschläge von CHF 20 ausbezahlt. Die monatliche Haushaltszulage für familienfremde landwirtschaftliche Angestellte wird nicht erhöht und beträgt somit auch im nächsten Jahr CHF 100. Auch die Ergänzungs- und Überbrückungsleistungen werden sich erhöhen. Details und eine Übersicht aller Beträge für 2025 sind auf der Website des Bundesamts für Sozialversicherungen BSV veröffentlicht.
Bei Fragen zu allen Anpassungen sind die landwirtschaftlichen Versicherungsberatungsstellen, die den kantonalen Bauernverbänden angegliedert sind, oder der Beratungsdienst der Agrisano in Brugg gerne behilflich.
Beat Nebiker
Agrisano Stiftung