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Den Durchblick haben: Kostenübernahme von Brillen und Kontaktlinsen

Gut zu sehen ist Lebensqualität und schützt vor Arbeitsunfällen. Obwohl viele Menschen auf eine Brille angewiesen sind, wird Fehlsichtigkeit vom Bundesamt für Gesundheit BAG nicht als Krankheit eingestuft.

Deshalb werden bei Erwachsenen die Kosten für Sehhilfen von der obligatorischen Grundversicherung auch nur in Ausnahmefällen übernommen.

Eine Ausnahme sind krankheitsbedingte Veränderungen der Sehkraft, die beispielsweise durch Diabetes oder Augenmuskelstörungen verursacht wurden. In diesen Fällen bezahlt die Grundversicherung pro Augenseite jährlich 180 Franken an die ärztlich verordnete Sehhilfe (Gläser oder Kontaktlinsen). Eine weitere Ausnahme sind sehr starke Sehfehler: Wer an schwerer Kurz-, Weit- oder Ungleichsichtigkeit leidet, erhält alle zwei Jahre 270 Franken für Kontaktlinsen. 

Anders ist die Situation bei Kindern bis 18 Jahren. Da sie häufiger neue Gläser benötigen, beteiligt sich die Grundversicherung mit 180 Franken pro Jahr an den Kosten für Brillen oder Kontaktlinsen. Voraussetzung dafür ist eine jährliche Verordnung vom Augenarzt.

Ohne ärztliches Rezept werden Kosten anteilsmässig von der Zusatzversicherung AGRI-spezial übernommen: Alle zwei Jahre bis 200 Franken für Brillengläser oder Kontaktlinsen.

Detaillierte Auskünfte zu den Leistungen der Agrisano-Grund- und Zusatzversicherungen erhalten Interessierte beim Beratungsdienst der Agrisano in Brugg oder bei den landwirtschaftlichen Versicherungsberatungsstellen, die den kantonalen Bauernverbänden angegliedert sind.

Christian Scharpf
Geschäftsleiter
Agrisano