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Drohnen in der Landwirtschaft
13.03.2025
In der Schweizer Landwirtschaft gewinnen Drohnen immer mehr an Bedeutung. Um buchstäblich sicher unterwegs zu sein, sollten vor Gebrauch die gesetzlichen Rahmenbedingungen und die Versicherungssituation geprüft werden.

Drohnen können eingesetzt werden, um gezielt Pflanzenschutzmittel auszubringen und so die Umweltbelastung zu reduzieren. Beispielsweise in Rebbau-Steillagen und Hochstamm-Obstbau-Anlagen, um die Behandlungen zum optimalen Zeitpunkt mit reduzierter Abdrift durchzuführen. Auch Dünger oder Nützlinge lassen sich gezielt mit Drohnen ausbringen. Die Rehkitzrettung ist ein weiteres Beispiel für erfolgreichen Drohneneinsatz in der Landwirtschaft. Mit Wärmebildkameras suchen Drohnen systematisch Felder nach Jungtieren ab und markieren entsprechende Fundstellen, welche dann durch Helfer gesichert werden.
Gesetzliche Rahmenbedingungen
Trotz der vielen Vorteile gibt es auch Risiken im Umgang mit Drohnen. Dazu gehören unter anderem Kollisionen mit Hindernissen und technische Ausfälle. Besonders in der Nähe von Strassen oder besiedelten Gebieten kann eine Drohne auch für Dritte zur Gefahr werden. Am 1. Januar 2023 übernahm die Schweiz die EU-Drohnenregulierung. Seither gelten strengere Regeln für Drohnen ab 250 g. Je nach Art und Anwendungsgebiet ist eine Registrierung der Drohne sowie eine Online-Schulung für den Piloten erforderlich. Zudem gibt es zahlreiche Flugverbotszonen: So ist das Fliegen in der Nähe von Flughäfen, über Menschenansammlungen und in bestimmten Naturschutzgebieten untersagt. Auch die Aufnahme von Videos oder Fotos bei Unfällen ist verboten, da dadurch Retter behindert werden und z. B. Rettungshelikopter nicht mehr landen können.
Was gilt im Schadenfall?
Es ist wichtig, die Versicherungsoptionen sorgfältig zu prüfen, um im Schadenfall bestmöglich abgesichert zu sein. Für Drohnen mit einem Gewicht ab 250 g ist der Abschluss einer Haftpflichtversicherung mit einer Mindestgarantie von einer Million Franken gesetzlich vorgeschrieben. Es ist aber empfehlenswert, auch leichtere Drohnen entsprechend zu versichern und eine Schulung zu besuchen. Drohnen bis zu 25 kg können meistens mittels Zusatzdeckung über die Privat- oder Betriebshaftpflicht versichert werden. Sie deckt Schäden an Dritten ab, die durch die Drohne verursacht werden, sei es an Personen, Tieren oder Sachgütern. Wiegen Drohnen mehr als 25 kg, ist eine spezielle Haftpflicht für Luftfahrzeuge erforderlich. Schäden durch Ereignisse an der Drohne selbst sind im Betriebsinventar oder im Hausrat gegen Feuer-, Elementar- und Wasserschaden sowie gegen Diebstahl zu versichern. Umfangreichen Schutz gegen Beschädigung oder Zerstörung bietet eine entsprechende Kasko- oder eine Technische Versicherung.
Die Beraterinnen und Berater der landwirtschaftlichen Versicherungsberatungsstellen, die den kantonalen Bauernverbänden angegliedert sind, oder der Beratungsdienst der Agrisano in Brugg, stehen gerne zur Verfügung, um den Versicherungsschutz rund um Drohnen zu überprüfen.
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) informiert, welche Rahmenbedingungen für den Einsatz von Drohnen gelten.
Benjamin Keller
Agrisano Stiftung