Hauptinhalt

Sorglos verreisen

10.04.2025

Reisen für die Sommerferien werden geplant und gebucht. Die Vorfreude steigt. Doch was, wenn die Reisepläne durch unvorhergesehene Ereignisse durchkreuzt werden? Eine Reiseversicherung kann vor unerwarteten finanziellen Folgen schützen.

Reisen für die Sommerferien werden geplant und gebucht. Die Vorfreude steigt. Doch was, wenn die Reisepläne durch unvorhergesehene Ereignisse durchkreuzt werden? Eine Reiseversicherung kann vor unerwarteten finanziellen Folgen schützen.

Eine Reiseversicherung deckt nicht nur die Annullationskosten. Für eine umfassende Absicherung sollten weitere Bausteine berücksichtigt werden.

  • Personen-Assistance
    Die Personen-Assistance deckt die Kosten, wenn eine Reise aufgrund von Krankheit oder Unfall abgebrochen oder abgeändert werden muss. Sehr wichtig (insbesondere ausserhalb Europas) sind Deckungen für zusätzliche Heilungskosten und medizinische Notfälle (mind. CHF 100 000 pro Person und Ereignis) in Ergänzung zu Grund- und allfälligen Zusatzversicherungen der Krankenkasse, sowie für Rettungs-, Transport- und Repatriierungskosten.
     
  • Annullationskostenversicherung
    Kann eine Reise krankheitshalber nicht angetreten werden, kommt die Annullationskostenversicherung für die Kosten auf, die vom Reiseanbieter nicht zurückerstattet werden. Je nach Versicherung werden die Annullationskosten auch bei Krankheit oder Tod eines nahen Angehörigen übernommen.
     
  • Reisegepäck
    Das Reisegepäck kann in einer Reiseversicherung gegen Verlust, Diebstahl oder Beschädigung versichert werden. Das Reisegepäck kann auch mit dem Zusatz «einfacher Diebstahl auswärts» über die Hausratversicherung gedeckt werden.
     
  • Fahrzeug-Assistance
    Gedeckt sind Pannenfälle mit dem eigenen oder gemieteten Auto in den Ferien. Die Fahrzeug-Assistance übernimmt Kosten für Pannenhilfe, Abschleppen, Bergung und Rückführung des Fahrzeuges. Zudem können Mehrkosten für die Weiter- oder Heimreise, Unterkunft und Verpflegung gedeckt werden. Im Normalfall ist die Fahrzeug-Assistance auf Europa und angrenzende Mittelmeerstaaten beschränkt. Allenfalls kann bei der Automiete eine Fahrzeug-Assistance eingeschlossen werden.
     
  • Reise-Rechtschutzversicherung
    Die Reise-Rechtschutzversicherung hilft bei Rechtsstreitigkeiten in den Ferien. Besteht bereits eine private Rechtsschutzversicherung, sollte deren Deckungsumfang vorgängig geprüft werden, um Doppeldeckungen zu vermeiden.

Der Deckungsumfang einer Reiseversicherung kann sich je nach Angebot und Versicherer deutlich unterscheiden. Es lohnt sich deshalb zu prüfen, welche individuellen Bedürfnisse abgedeckt werden sollen und welche Ausschlüsse, wie beispielsweise Pandemieereignisse, es zu beachten gilt. Die Leistungshöhe und die Versicherungsprämie variieren je nach Reiseart, Reisedauer und Reisedestination.

Bei Fragen zur Versicherungsdeckung sind die landwirtschaftlichen Versicherungsberatungsstellen, die den kantonalen Bauernverbänden angegliedert sind, oder der Beratungsdienst der Agrisano in Brugg gerne behilflich.


Claudia Güntert
Agrisano Stiftung