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Vorsorge für die Frau: Welche Leistungen sind gedeckt?

12.09.2024

Früherkennung erhöht im Fall von Brust- und Gebärmutterhalskrebs die Heilungschancen. Welche Kosten die Grundversicherung für gynäkologische Vorsorgeuntersuchungen übernimmt und wann eine Zusatzversicherung empfehlenswert ist, lesen Sie hier.

Für viele Frauen ist es eine Selbstverständlichkeit, regelmässig zur gynäkologischen Abklärung zu gehen. Themen wie Verhütung, Schwangerschaft und Geburt begleiten sie von jung auf. Unklarheit besteht jedoch oft, wenn es um die Intervalle der Vorsorgeuntersuchungen und die Kostenübernahme der Leistungen durch die Grundversicherung geht.

Normalerweise alle drei Jahre
Die gynäkologische Vorsorgeuntersuchung gehört zu den Grundleistungen, die von allen Krankenversicherern nach dem Schweizerischen Krankenversicherungsgesetz übernommen werden müssen. Zur Prävention von Brust- und Gebärmutterhalskrebs sind die Kosten für die ersten zwei jährlichen Kontrollen gedeckt. Bei normalem Befund werden danach alle drei Jahre die Kosten für diese Untersuchung im Rahmen der Grundversicherung übernommen. Bei beobachtungsbedürftigen Befunden erfolgt das Vorsorgeintervall nach Absprache mit der Frauenärztin oder dem Frauenarzt.

Anteilige Kosten für die Versicherte
Wie für andere Leistungen der Grundversicherung kommt auch bei der gynäkologischen Vorsorge die Franchise und der Selbstbehalt zum Tragen. Wer sich dafür entscheidet, jedes Jahr zur Vorsorge zu gehen, bezahlt die Untersuchung in den Zwischenjahren selbst. Es sei denn, man hat eine Zusatzversicherung abgeschlossen, welche die Kosten deckt. Zum Beispiel AGRI-spezial der Agrisano:

•    Sie vergütet 90 Prozent der Kosten der Vorsorgeuntersuchung,
•    maximal 500 Franken pro Jahr in jenen Jahren, in welchen die Grundversicherung nicht leistungspflichtig ist

Ob mit oder ohne Zusatzversicherung, die Untersuchung wird alle drei Jahre aus der Grundversicherung abgerechnet, mit Berücksichtigung von Franchise und Selbstbehalt.

Bei der gynäkologischen Vorsorgeuntersuchung übernimmt die Krankenkasse folgende Leistungen: Vorgespräch, Abtasten der Brust und die Untersuchung des Unterleibs einschliesslich des Krebsabstriches. Je nach Situation können weitere Untersuchungen zur Vorsorge durchgeführt werden, wie Blut- oder Urinanalysen. Sobald bei einer dieser Untersuchungen ein Befund festgestellt wird, gilt die Behandlung als Krankheit. Dann werden die Kosten immer von der Grundversicherung übernommen.

Der Abschluss einer Zusatzversicherung kann sich für Frauen lohnen, die jedes Jahr zur gynäkologischen Abklärung gehen möchten. Bei Fragen stehen die landwirtschaftlichen Versicherungsberatungsstellen, die den kantonalen Bauernverbänden angegliedert sind, oder die Agrisano in Brugg beratend zur Seite.

Monika Veronesi
Leitung Leistungen
Agrisano