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Wieso ist eine Winterbereifung sinnvoll?

28.11.2024

Die Strassen sind im Herbst mit Blättern übersät und dadurch rutschiger als gewöhnlich. Mit fallenden Temperaturen kommen Frost, Eis und Schnee dazu. Auch kalte, trockene Fahrbahnen in Kombination mit Sommerpneus können bereits erhebliche Gefahren bergen.

In der Schweiz gibt es keine gesetzliche Pflicht, sein Fahrzeug im Winter mit Winterreifen auszustatten. Allerdings verpflichtet das Strassenverkehrsgesetz Autofahrerinnen und Autofahrer dazu, sich im Verkehr so zu verhalten, dass sie andere weder behindern noch gefährden (Art. 26 SVG). Ihr Fahrzeug dürfen sie nur in betriebssicherem und vorschriftsmässigem Zustand nutzen (Art. 29 SVG) und sie müssen es stets derart beherrschen, dass sie ihren Vorsichtspflichten nachkommen können (Art. 31. SVG). Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Mindestprofiltiefe von 1,6 mm. Es wird aber empfohlen, Winterreifen schon bei weniger als 4 mm und Sommerreifen bei weniger als 3 mm Profiltiefe zu wechseln.

Sicherheit und Versicherungsleistungen
Winterreifen verfügen neben einem gröberen Profil auch über eine weichere Gummimischung als Sommerreifen. Entsprechend höher ist ihre Haftung auf rutschigem Untergrund, was auch für regennasse Strassen gilt. Ab Temperaturen von etwa 7°C und tiefer sind sie in Bezug auf Haftung, Traktion und Bremsleistung den Sommerpneus überlegen. Wer mit ungenügender Bereifung unterwegs ist, gefährdet sich selber und andere. Bei einem Unfall muss man je nach Umständen sogar mit einer Kürzung oder Rückforderung der Versicherungsleistungen rechnen. Allenfalls wird man zusätzlich zu einer Busse wegen Grobfahrlässigkeit beziehungsweise Benutzen eines nicht betriebssicheren Fahrzeugs verurteilt.

Mit gesundem Menschenverstand
In unseren Breitengraden sollten unbedingt rechtzeitig verkehrssichere Winterpneus montiert werden – die Regel lautet «von O bis O», also von Oktober bis Ostern. Diese Regel sollte aber flexibel ausgelegt werden, denn Kälteeinbrüche sind auch nach Ostern möglich und wer in die Berge fährt, muss unabhängig davon die Wetter- und Strassenbedingungen beachten.

Die Beraterinnen und Berater der landwirtschaftlichen Versicherungsberatungsstellen, die den kantonalen Bauernverbänden angegliedert sind, oder der Beratungsdienst der Agrisano in Brugg, stehen gerne zur Verfügung, um den Versicherungsschutz individuell zu überprüfen.

Goran Mitrovic
Agrisano Stiftung