Hauptinhalt
Arbeitsunfähigkeit zeitnah melden
30.05.2024
Eine Taggeldversicherung ist für Selbstständigerwerbende in der Landwirtschaft kein Luxus, sondern eine Notwendigkeit. Denn jeder kann einmal längere Zeit krank sein oder aufgrund eines Unfalls arbeitsunfähig werden.
Dann kommt die Taggeldversicherung zum Zug. Sie schützt vor den Folgen einer Arbeitsunfähigkeit bei Krankheit, Unfall oder Mutterschaft. Die Agrisano bietet ihre Taggeldversicherung AGRI-revenu ausschliesslich Personen an, die in der Landwirtschaft tätig sind.
Bei der Taggeldversicherung ist zu beachten, dass eine Meldepflicht besteht. Wer AGRI-revenu-versichert ist und arbeitsunfähig wird, muss dies innerhalb von zehn Tagen nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit der Agrisano melden. Wird man innert 365 Tagen mehrmals arbeitsunfähig, werden zusammenhängende Krankheits- oder Unfalltage von mehr als acht Tagen zusammengezählt. Unter Umständen erreicht man dadurch die vertraglich vereinbarte Wartefrist. Bei massiv verspäteter Schadenmeldung übernimmt die Agrisano die Leistungen erst ab Eingang des Arztzeugnisses.
Voraussetzung für die Zahlung von Taggeldern ist eine effektiv bestehende Arbeitsunfähigkeit von mindestens 50 Prozent, die vom behandelnden Arzt oder Chiropraktiker bescheinigt sein muss. Einen Taggeldanspruch kann man über das Formular «Taggeldmeldung» direkt im Agrisano-Kundenportal einreichen, oder man lädt sich das Formular auf der Agrisano-Internetseite herunter.
Nach erfolgter Gesundheitsprüfung ist ein Beitritt zu AGRI-revenu jederzeit auf den Ersten eines Monats möglich. Bei Fragen geben Ihnen die landwirtschaftlichen Versicherungsberatungsstellen, die den kantonalen Bauernverbänden angegliedert sind, oder der Beratungsdienst der Agrisano in Brugg gerne Auskunft.
Peter Fluder
Leiter Kommunikation und Zentrale Dienste
Agrisano