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Beim Bauen vor unliebsamen Überraschungen geschützt

16.12.2024

Versicherungen helfen nicht nur bei unerwarteten Bauproblemen. Sie decken auch existenzielle finanzielle Risiken ab, die durch Bauvorhaben entstehen können. 

Die Bauwesenversicherung fungiert als eine Art Vollkasko während der Bauphase. Wenn zum Beispiel bei einem Neubau eine frisch gemauerte Wand einstürzt, ist dieser Schaden abgedeckt. Bei Umbauten können Schäden an der bestehenden Gebäudesubstanz, die zum Beispiel durch einen Mauerdurchbruch entstehen, versichert werden. Zudem übernimmt die Versicherung Folgekosten für Aufräumarbeiten oder Reparaturen, unabhängig davon, wer den Schaden verursacht hat. Um Bauverzögerungen zu vermeiden, zahlt den Schaden zunächst die Bauwesenversicherung.

Haftung während des Baus
Der Bauherr haftet gesetzlich für Schäden gegenüber Dritten während der Bauarbeiten, selbst wenn ihn kein Verschulden trifft. Auch trotz Absperrungen und Warnschildern auf der Baustelle haftet er, wenn beispielweise ein Besucher einer benachbarten Veranstaltung oder ein spielendes Kind auf der Baustelle verletzt werden. In solchen Fällen greift die Bauherrenhaftpflichtversicherung. Normalerweise ist das Bauherrenrisiko in der Betriebshaftpflichtversicherung des Landwirtschaftsbetriebs eingeschränkt enthalten. In der Regel ist die Versicherungsdeckung auf eine Gesamtbausumme von 100 000 bis 200 000 Franken beschränkt, je nach Versicherer. Sind die Bedingungen gemäss den «Allgemeinen Vertragsbestimmungen» nicht erfüllt, ist eine separate Bauherrenhaftpflichtversicherung erforderlich.

Wertzuwachs rechtzeitig versichern
Wenn die Bauarbeiten nicht nur der Instandhaltung dienen, sondern das Gebäude an Wert gewinnt, muss dies der Gebäudeversicherung gemeldet werden. Mit der Bauzeitversicherung wird der Wertzuwachs eines Gebäudes versichert, der während der Bauarbeiten entsteht. Die Bauzeitversicherung muss der Gebäudeversicherung bei Neubauten als auch bei An- und Umbauten sowie Sanierungen gemeldet werden. Nach Abschluss der Bautätigkeit wird der definitive Versicherungswert anlässlich einer Schätzung festgelegt. Wird die Versicherungssumme nicht angepasst, hat dies eine Unterversicherung zur Folge und der Wertzuwachs wäre nicht versichert.

Weitere Fragen rund um das Thema Bauen beantworten die Beraterinnen und Berater der landwirtschaftlichen Versicherungsberatungsstellen, die den kantonalen Bauernverbänden angegliedert sind, oder der Beratungsdienst der Agrisano in Brugg.

Marcello Marra
Fachspezialist Support und Beratung
Agrisano Stiftung