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Brillen und Kontaktlinsen: Wer zahlt wann und wie viel?
03.04.2025
Gut zu sehen ist Lebensqualität und schützt vor (Arbeits-)Unfällen. Obwohl viele Menschen auf eine Brille angewiesen sind, wird Fehlsichtigkeit vom Bundesamt für Gesundheit BAG nicht als Krankheit eingestuft. Und vielen Versicherten erscheint die Kostenübernahme buchstäblich undurchsichtig. Im Nachfolgenden werden die wichtigsten Rahmenbedingungen erläutert.

Bei Kindern merken es oft die Eltern oder Lehrpersonen, dass eine Abklärung notwendig ist. Steht fest, dass eine Sehschwäche diagnostiziert wurde, sollten Eltern darauf bestehen, von der Augenärztin oder dem -arzt ein Rezept zu erhalten. Selbst wenn keine Aussicht auf Besserung besteht, ist es notwendig, der obligatorischen Grundversicherung (OKP) jährlich eine ärztliche Verordnung einzureichen. Dies geht auf die Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL) des BAG zurück. Darin steht, welche medizinischen Hilfsmittel und Produkte von der OKP übernommen werden.
Bei Kindern bis 18 Jahren
Da Kinder und Jugendliche häufiger neue Gläser oder Kontaktlinsen benötigen, beteiligt sich die Grundversicherung mit 180.67 Franken pro Jahr an den Kosten (neu auch für Gestell und Montage). Zu beachten ist, dass hier die Franchise und der Selbstbehalt zum Tragen kommen. Aus AGRI-spezial gibt es alle zwei Jahre pauschal bis 200 Franken (ohne Kostenbeteiligung und ohne Rezept). Bei Geburtsgebrechen gibt es unter Umständen auch eine Kostenbeteiligung durch die IV, die bis unter 20 Jahre zuständig ist.
Für Erwachsene
Ohne ärztliches Rezept werden bei Erwachsenen die Kosten ebenfalls anteilsmässig von der Zusatzversicherung AGRI-spezial übernommen: Alle zwei Jahre bis 200 Franken. Von der OKP werden Kosten nur in Ausnahmefällen übernommen: Bei krankheitsbedingten Veränderungen der Sehkraft, die beispielsweise durch Diabetes oder Augenmuskelstörungen verursacht wurden, bezahlt die Grundversicherung pro Augenseite jährlich 180.67 Franken an die ärztlich verordnete Sehhilfe (Gläser oder Kontaktlinsen). Eine weitere Ausnahme sind zum Beispiel sehr starke Sehfehler: Personen mit einer starken Kurz-, Weit- oder Ungleichsichtigkeit erhalten alle zwei Jahre 271 Franken für Kontaktlinsen, wenn sie damit wesentlich besser sehen als mit einer Brille.
Detaillierte Auskünfte zu den Leistungen der Agrisano-Grund- und Zusatzversicherungen erteilen der Beratungsdienst der Agrisano in Brugg oder die landwirtschaftlichen Versicherungsberatungsstellen, die den kantonalen Bauernverbänden angegliedert sind.
Monika Veronesi
Leiterin Leistungen
Agrisano