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Prävention und Versicherungsmöglichkeiten von Elementarereignissen

09.05.2024

Hochwasser und Überschwemmungen zählen zu den versicherbaren Elementarereignissen. Präventive Massnahmen können Schäden verhindern oder zumindest minimieren, weswegen Schutzmassnahmen an Gebäuden in etlichen Kantonen finanziell unterstützt werden.

Für Gebäude ist die Versicherung gegen die Folgen von Elementarereignissen in den meisten Kantonen obligatorisch. Hausrat und Betriebsmobiliar gegen Elementarereignisse zu versichern, ist in den Kantonen Nidwalden, Waadt, Freiburg und Jura obligatorisch. In den übrigen Kantonen ist der Abschluss einer Hausratversicherung resp. Geschäftssachen-versicherung freiwillig. Dennoch ist es empfehlenswert, das Inventar gegen die Folgen von Elementarereignissen zu versichern, da die verursachten Schäden existenzbedrohende Ausmasse annehmen können. Sogenannte Abgrenzungsrichtlinien regeln die Zugehörigkeit zur Gebäude- resp. Hausrat-/Geschäftssachenversicherung. Auch die Gebäudeumgebung sollte genügend hoch versichert werden. Dies kann freiwillig als Zusatzversicherung über die Gebäudeversicherung erfolgen. 

Generell schlecht zu schützen sind Schäden an Kulturen und Landwirtschaftsland. Sie können weder über die Gebäude- noch die Geschäftssachenversicherung versichert werden. Gewisse Kulturen lassen sich über die Hagelversicherung gegen Folgen von Abschwemmung und Überschwemmung absichern, auch die Kosten der Wiederherstellung des Kulturlands werden teilweise gedeckt. Bei Unwetterschäden von grossem Ausmass bezahlen Träger wie Bund, Kanton und Fondssuisse Beiträge zur Wiederherstellung von Kulturland. Schäden, die durch Staunässe in Kulturen zurückzuführen ist, z. B. infolge verstopfter Drainagen, werden nicht über die Hagelversicherung gedeckt. 

Insbesondere in Gefährdungslagen sind vorsorgliche Massnahmen zur Schadensminimierung an Kulturen und Kulturland entscheidend. So sind Mulch-, Streifenfräs- oder Direktsaat vor allem in Hanglagen wirkungsvoll. Auch das Offenhalten von Einlaufschächten entlang von Strassen und Wegen ist eine effiziente und einfache Massnahme. Es lohnt sich, sich frühzeitig über die verschiedenen Schutz- und Versicherungsmöglichkeiten zu informieren.

Die Beraterinnen und Berater der landwirtschaftlichen Versicherungsberatungsstellen, die den kantonalen Bauernverbänden angegliedert sind, oder der Beratungsdienst der Agrisano in Brugg, sind Ihnen beim Aufbau eines korrekten Versicherungsschutzes gegen die Folgen von Elementarereignissen gerne behilflich.

Yvo Schultheiss
Agrisano Stiftung