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Gemeinsam sparen mit Generika
03.10.2024
In unserer Gesellschaft wird vieles für selbstverständlich gehalten. So auch eine umfassende Gesundheitsversorgung. Wer Generika wählt, spart für sich und trägt zur allgemeinen Kostenersparnis bei.
Seit Jahren steigen die Prämien für die obligatorische Krankenpflegeversicherung. Gründe dafür sind unter anderem, dass der Leistungskatalog der Grundversicherung immer umfangreicher wird und mehr Gesundheitsleistungen konsumiert werden. Auch mehr Medikamente. Laut Bundesamt für Gesundheit (BAG) liegt hier ein grosses Sparpotenzial, zum Beispiel durch die Förderung von Generika und Biosimilars. Dank der 2023 verabschiedeten Massnahmen sollen gemäss BAG jährlich rund 250 Millionen Franken eingespart werden können.
Unterschiede zum Originalmedikament
Generika sind identische Kopien von chemisch hergestellten Medikamenten. Sie enthalten denselben Wirkstoff wie das Originalpräparat. In der Regel sind Generika günstiger, da Forschung und Entwicklung bereits für das Original durchgeführt wurden. Biosimilars sind Nachahmerpräparate von biotechnologisch hergestellten Medikamenten, die aus lebenden Organismen oder deren Zellen gewonnen werden, wie etwa Antikörper oder Enzyme.
Franchise, Selbstbehalt und Informationspflicht
Vor Erreichen der gewählten Franchise zahlen Versicherte für Medikamente den vollen Betrag. Danach beträgt der Selbstbehalt grundsätzlich 10 Prozent der Kosten, maximal 700 Franken pro Jahr. Hat eine versicherte Person den maximalen Selbstbehalt erreicht, muss sie sich beim Bezug weiterer Arzneimittel nicht mehr an den Kosten beteiligen. Ärztinnen und Ärzte sowie Apothekerinnen und Apotheker haben eine Informationspflicht, auf Generika hinzuweisen. Dadurch können Versicherte selbst auf die Kosten Einfluss nehmen. Teurere Originalpräparate werden aufgrund der letztjährigen Revision seit 1. Januar 2024 mit einem erhöhten Selbstbehalt von 40 Prozent belegt. An den maximalen Selbstbehalt angerechnet werden aber nur 25 Prozent. Damit soll ein Anreiz geschaffen werden, kostengünstigere Generika zu wählen.
Substitutionsverzicht aus medizinischen Gründen
In Ausnahmefällen können Ärztinnen und Ärzte darüber entscheiden, das Originalpräparat nicht durch ein Generika oder Biosimilar zu ersetzen. Zum Beispiel, wenn es aufgrund anderer Hilfs- oder Füllstoffe zu Allergien oder Unverträglichkeiten kommt. Wichtig ist, dass der Leistungserbringer auf dem Rezept den Vermerk «aus medizinischen Gründen nicht substituieren» anbringt.
Monika Veronesi
Leiterin Leistungen
Agrisano