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Cannabis – zwischen Rausch und Medizin
Cannabis hat im Vergleich zu anderen Medikamenten ein breites Wirkungsspektrum. Die Hanfpflanze deshalb als Wundermittel zu bezeichnen ist gewagt, aber immer wieder zu hören. Antworten auf häufige Fragen finden Sie hier.
Cannabis-Glossar
Cannabinoid: Eine chemische Verbindung, die nur im Hanf vorkommt. Am bekanntesten sind CBD und THC.
CBD: Cannabidiol (kann entzündungshemmend, entspannend sowie angst- und krampflösend sein)
Diözisch: Bedeutet zweihäusig oder getrenntgeschlechtlich. Cannabis hat weibliche (Hanfhenne) und männliche (Hanfhahn) Pflanzen, wodurch eine Selbstbefruchtung praktisch ausgeschlossen ist. Die Hauptwirkstoffe CBD und THC werden hauptsächlich von der weiblichen Pflanze gebildet.
Haschisch: Drüsenharz der weiblichen Pflanze. Getrocknet sieht es wie ein krümeliger Lebkuchen aus, der mit Tabak vermischt wird.
Marihuana: Die getrockneten harzhaltigen Blüten und blütennahen kleinen Blätter der weiblichen Hanfpflanze.
THC: Tetrahydrocannabinol (ist für die berauschende Wirkung verantwortlich)
Gesetzeslage
1961: Single Convention on Narcotic Drugs
Mit diesem Einheitsabkommen wurde Cannabis weltweit verboten. Danach durfte zu medizinischen Zwecken noch geforscht werden, doch man machte es kaum noch.
2011: Revision des Betäubungsmittelgesetzes in der Schweiz
Festlegung eines THC-Grenzwerts: Enthält eine Pflanze mehr als 1 %, gilt sie als Rauschmittel und ist damit für rekreative Zwecke verboten, unabhängig davon, wozu man sie verwendet: ob man sie raucht, Bier damit braut oder nur die Fasern nutzt. Der Nachweis dafür lässt sich übrigens nur im Labor erbringen, da die Pflanzen unabhängig von ihrem THC-Gehalt gleich aussehen und riechen.
2022: Revision des Betäubungsmittelgesetzes in der Schweiz
Medizinische Cannabis-Präparate sind nicht mehr BAG-bewilligungspflichtig; Exporte solcher Produkte sind erlaubt; Pilotprojekte zur legalen Cannabis-Abgabe für rekreative Zwecke starten in verschiedenen Städten.