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Umweltabgaben – Rückverteilung über die Krankenkassen

15.08.2024

Seit 2008 werden zwei Umweltabgaben erhoben, um den sparsamen Umgang mit klimaschädigenden Stoffen zu fördern. Rund zwei Drittel der Einnahmen werden jährlich zurückverteilt – unter anderem in Form eines Abzugs auf der Prämienrechnung.

Fossile Brennstoffe wie Heizöl und Erdgas verursachen klimaschädigende CO2-Emissionen. Wer mit ihnen heizt, zahlt nach dem Verursacherprinzip eine CO2-Abgabe. Dasselbe Prinzip gilt für die sogenannte VOC-Abgabe (VOC = volatile organic compounds). Diese Lösungsmittel, die beispielsweise in Farben verwendet werden, sind im Sommer mitverantwortlich für hohe Ozonwerte.

Die Idee hinter den Abgaben
Beide Abgaben verteuern den Preis der schädigenden Stoffe und setzen damit einen Anreiz zum sparsamen Verbrauch und zum vermehrten Einsatz CO2-neutraler Energieträger wie beispielsweise Holz. Die sogenannten Lenkungsabgaben sind marktwirtschaftliche Instrumente zur Umsetzung der Umweltpolitik. Denn das Verursacherprinzip ist im Umweltschutzgesetz festgehalten.

Verwendung der Einnahmen
Die VOC-Abgabe wird vollumfänglich an die Bevölkerung rückverteilt. Die CO2-Abgabe anteilsmässig an die Wirtschaft und an die Bevölkerung. Ein weiterer Teil der CO2-Abgabe wird dafür eingesetzt, dass Gebäude klimafreundlicher werden (Gebäudeprogramm) und nachhaltige Technologien unterstützt werden können (Technologiefonds).

Rückverteilung über die Prämien
Anrecht auf die Rückverteilung haben Personen, die in der Schweiz wohnhaft sind und bei einer Schweizer Krankenkasse grundversichert sind. Dadurch ist der Weg über die Krankenkassenprämie am effizientesten. Auch die Agrisano wird ihren Versicherten den Betrag von 61.80 Franken auf der Prämienrechnung 2025 für die obligatorische Krankenpflegeversicherung in Abzug bringen. Die Rückerstattung erfolgt pro rata, das heisst, gemäss der gewünschten Zahlungsart.

 

Peter Fluder
Leiter Kommunikation und Zentrale Dienste