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Wer trägt im Notfall die Transportkosten?

14.11.2024

Ein Transport mit der Ambulanz oder dem Helikopter kann Leben retten. Doch die Kosten dafür betragen schnell einmal mehrere tausend Franken. Wer welchen Anteil der Kosten übernimmt, hängt unter anderem davon ab, ob es sich um Krankheit oder Unfall handelt.

Im medizinischen Notfall können Betroffene oder Hilfeleistende über die Nummer 144 die Sanitätsnotrufzentrale erreichen. Von dort werden die passenden Einsatzkräfte zur Rettung alarmiert. Die Kosten dafür variieren je nach Art des Transportes und auch von Kanton zu Kanton.  

Durchschnittliche Kosten
Ein Ambulanzeinsatz mit einer Fahrt von 50 km kann zwischen 800 und 2150 Franken betragen. Grund dafür ist, dass manche Kantone wie z. B. St. Gallen keine öffentlichen Gelder für den Rettungsdienst zur Verfügung stellen. Die Kosten für einen Helikoptereinsatz der Rega hängen von verschiedenen Faktoren wie Einsatzdauer, Grösse der Crew und Komplexität ab. Eine Flugminute kostet tagsüber 87 Franken, sodass bereits einfache Einsätze von 3000 bis 5000 Franken kosten.

Deckung aus Grund- und Zusatzversicherung
Gemäss Krankenversicherungsgesetz übernimmt die Grundversicherung 50 Prozent der Rettungskosten in der Schweiz, bis maximal 5000 Franken pro Kalenderjahr. Voraussetzung ist, dass es sich um eine Rettung handelt: Der Transport rettet das Leben der betroffenen Person oder er verhindert, dass sich ihr Zustand massiv verschlechtert. Zum Beispiel bei einem akuten Herzinfarkt. Erfordern die Umstände einen Ambulanztransport, ohne dass unmittelbare Lebensgefahr besteht, trägt die Grundversicherung ebenfalls die Hälfte der Transportkosten, jedoch höchstens 500 Franken pro Kalenderjahr. Zusammen mit der Zusatzversicherung AGRI-spezial sind insgesamt 90 Prozent der medizinisch notwendigen Transport- und Rettungskosten gedeckt (maximal 20 000 Franken pro Kalenderjahr).

Im Fall eines Unfalls
Wenn eine angestellte Person über den Arbeitgebenden obligatorisch unfallversichert ist, übernimmt die Unfallversicherung (UVG) die vollen notwendigen Transportkosten. Selbständigerwerbende, Nichterwerbstätige und Kinder sind über die Krankenkasse unfallversichert, wobei die gleiche Regelung wie bei Krankheit gilt. Auch hier ist deshalb eine Zusatzversicherung empfehlenswert.

Weitere Informationen über die Agrisano-Zusatzversicherungen erteilen die landwirtschaftlichen Versicherungsberatungsstellen, die den kantonalen Bauernverbänden angegliedert sind, oder der Beratungsdienst der Agrisano in Brugg.

Christian Scharpf, Geschäftsführer
Agrisano

Rega-Gönnerschaft
Als private, unabhängige und nicht-gewinnorientierte Stiftung ist die Rega fester Bestandteil der medizinischen Grundversorgung in der Schweiz. Finanziert wird die Rega nicht von Bund und Kantonen, sondern durch die Gönnerschaft von rund 3,6 Millionen Menschen. Der primäre Zweck einer Gönnerschaft ist die Finanzierung der flächendeckenden Luftrettung in der Schweiz. Denn dadurch wird sichergestellt, dass die Rega-Helikopter im Notfall überhaupt zur Verfügung stehen. Laut den Bestimmungen der Rega kann diese ihren Gönnerinnen und Gönnern allfällige Rettungskosten erlassen, wenn keine Versicherung dafür aufkommt. Ein Rechtsanspruch darauf besteht aber nicht.

Weitere Informationen auf: www.rega.ch/goenner